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Das Familien- und Scheidungsrecht |
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Geschrieben von: RA Bruckmann |
Dienstag, den 15. Februar 2011 um 12:50 Uhr |
Das Familienrecht setzt sich zusammen aus allen Rechtsnormen, die die rechtlichen Beziehungen von Mitgliedern einer Familie einerseits zueinander und andererseits gegenüber Dritten festlegen und regeln. Der wesentliche Teil des Familienrechts ist im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §§ 1297-1921 geregelt. Daneben regelt das Familienrecht die elterliche Sorge der Eltern für ihre Kinder, die vom Institut der Vormundschaft,dem neueren Betreuungsrecht und der sogenannten Pflegschaft ergänzt wird.
Schließlich sind auch die familienrechtlichen Unterhaltsbestimmungen im 4.Buch des BGB enthalten, so etwa die allgemeine Unterhaltspflicht unter Verwandten in gerader Linie § 1601 BGB, die Unterhaltspflicht der Ehegatten, der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt oder auch die Unterhaltspflicht gegenüber (nicht-) ehelichen minderjährigen Kindern. Durch die Unterhaltsreform 2008 haben sich bedeutsame Änderungen ergeben, siehe Beitrag Unterhaltsreform 2008.
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 04. August 2012 um 13:29 Uhr |