Das Familien- und Scheidungsrecht Drucken
Geschrieben von: RA Bruckmann   
Dienstag, den 15. Februar 2011 um 12:50 Uhr

Das Familienrecht setzt sich zusammen aus allen Rechtsnormen, die die rechtlichen Beziehungen von Mitgliedern einer Familie einerseits zueinander und andererseits gegenüber Dritten festlegen und regeln. Der wesentliche Teil des Familienrechts ist im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §§ 1297-1921 geregelt.
Besondere Bedeutung kommt dabei dem Recht der Ehe zu. Darin finden sich die Vorschriften angefangen beim Verlöbnis über Geschenke im Hinblick auf die künftige Ehe, die Eheschließung selbst, das eheliche Güterrecht und die eheliche Lebensgemeinschaft bis hin zur Ehescheidung und ihren Folgen.

Daneben regelt das Familienrecht die elterliche Sorge der Eltern für ihre Kinder, die vom Institut der Vormundschaft,dem neueren Betreuungsrecht und der sogenannten Pflegschaft ergänzt wird.

 

Schließlich sind auch die familienrechtlichen Unterhaltsbestimmungen im 4.Buch des BGB enthalten, so etwa die allgemeine Unterhaltspflicht unter Verwandten in gerader Linie § 1601 BGB, die Unterhaltspflicht der Ehegatten, der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt oder auch die Unterhaltspflicht gegenüber (nicht-) ehelichen minderjährigen Kindern.

Aufgrund der großen Bedeutung des Familienrechts und der Größe dieses Rechtsgebietes sind für Familiensachen speziell die Familiengerichte zuständig. Die Familiengerichte sind gesonderte Abteilungen der Amtsgerichte und entscheiden als solche über Ehesachen samt den Scheidungsfolgen mit Unterhalt, Versorgungsausgleich, elterlicher Sorge u.Ä. ebenso wie über die Abstammung von Personen, das Umgangsrecht, die Unterhaltspflicht von nicht miteinander verheirateten Eltern oder auch Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht.

Durch die Unterhaltsreform 2008 haben sich bedeutsame Änderungen ergeben, siehe Beitrag Unterhaltsreform 2008.

 

 

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 04. August 2012 um 13:29 Uhr