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Geschrieben von: Administrator |
Sonntag, den 12. November 2017 um 14:35 Uhr |
Nachfolgend eine kleine Auswahl: - VW-Abgasskandal: Rechtsschutzversicherung muss zahlen! Für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Autokäufers gegen die Volkswagen AG bestehen hinreichende Erfolgsaussichten. Die Rechtsschutzversicherung des Autokäufers ist insoweit zur Deckung verpflichtet. Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.10.2017 03:41 Quelle: OLG Düsseldorf PM vom 26.10.2017 Hier der Link zum Artikel:
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 12. November 2017 um 15:45 Uhr |