Kaufrechtsreform 2022 |
Geschrieben von: Administrator |
Samstag, den 29. Oktober 2022 um 09:23 Uhr |
Zum 01.01.2022 ist die Reform des Kaufrechts in Kraft getreten. Vor allem bei digitalen Angeboten und bei den Mängelrechten (Gewährleistung), hat sich einiges geändert, insbesondere auch für die Verbraucher: - Neuer Sachmängelbegriff; - Neue Beweislast: Verlängerte Beweislastregelung; - Mangelgewährleistungsansprüche trotz Kenntnis des Mangels; -Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung gegenüber Verbrauchern und -Aktualisierungspflicht: Neuer digitaler Sachmangel.
Beachten Sie: Für Verträge, die vor dem 01.01.2022 abgeschlossen wurden, gilt noch das alte Kaufrecht. Für Verträge, die vom 01.01.2022 an abgeschlossen wurden, gilt das neue Kaufrecht.
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 29. Oktober 2022 um 11:03 Uhr |