Kaufrechtsreform 2022 Drucken
Geschrieben von: Administrator   
Samstag, den 29. Oktober 2022 um 09:23 Uhr

Zum 01.01.2022 ist die Reform des Kaufrechts in Kraft getreten. Vor allem bei digitalen Angeboten und bei den Mängelrechten (Gewährleistung), hat sich einiges geändert, insbesondere auch für die Verbraucher:

- Neuer Sachmängelbegriff;

- Neue Beweislast: Verlängerte Beweislastregelung;

- Mangelgewährleistungsansprüche trotz Kenntnis des Mangels;

-Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung gegenüber Verbrauchern und

-Aktualisierungspflicht: Neuer digitaler Sachmangel.

 

Beachten Sie:

Für Verträge, die vor dem 01.01.2022 abgeschlossen wurden, gilt noch das alte Kaufrecht.

Für Verträge, die vom 01.01.2022 an abgeschlossen wurden, gilt das neue Kaufrecht.

 

 

 

 

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 29. Oktober 2022 um 11:03 Uhr